Trotz der Unabhängigkeit der EZB müssen zwecks Wahrung ihrer Legitimität die von ihr im Rahmen ihres Auftrags durchgeführten Maßnahmen von demokratischen Institutionen und der Öffentlichkeit kontrolliert werden können. Die EZB unterliegt klar definierten Berichtspflichten.
Gemäß ihrer Satzung ist die EZB dazu verpflichtet, vierteljährlich Berichte über die Tätigkeiten des Eurosystems sowie wöchentlich einen konsolidierten Ausweis zu veröffentlichen. Darüber hinaus hat sie einen Jahresbericht über ihre Tätigkeiten sowie über die Geldpolitik des vergangenen und des laufenden Jahres zu erstellen. Der Jahresbericht ist dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat vorzulegen.
Um die satzungsmäßigen Berichtspflichten zu erfüllen, veröffentlicht die EZB
Darüber hinaus gibt die EZB eine Reihe von Publikationen heraus, die sich mit Themen ihres Zuständigkeitsbereichs befassen.