Artikel 127 Abs. 2 AEUV definiert die grundlegenden Aufgaben des ESZB und damit der EZB. Dazu gehören die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der Gemeinschaft, die Durchführung von Devisengeschäften, das Halten und Verwalten des eigenen Währungsreservenportfolios und die Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme.
Weitere Aufgaben der EZB bestehen z.B. darin, dass die EZB das ausschließliche Recht hat, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums zu genehmigen. Zudem muss die EZB die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten erheben. Überdies kann der Rat einstimmig der EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute (mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen) übertragen. Um die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen, arbeitet die EZB sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch international mit den zuständigen Organen und Einrichtungen zusammen.