Die EZB hat zwei Beschlussorgane: Den EZB-Rat und das Direktorium.
Der EZB-Rat ist das wichtigste Beschlussorgan der EZB. Er besteht aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten aller nationalen Zentralbanken der 15 Länder des Euroraums. Die derzeitigen Mitglieder sind:
Der EZB-Rat erlässt die Leitlinien und Entscheidungen, die nötig sind, um die Erfüllung jener Aufgaben sicherzustellen, die dem Eurosystem übertragen sind. Zudem legt der EZB-Rat die Geldpolitik des Euroraums fest. Dazu gehören Entscheidungen bezüglich der geldpolitischen Ziele und der Leitzinsen. Dazu tritt der EZB-Rat zweimal im Monat zusammen. Auf der jeweils ersten Sitzung jedes Monats beurteilt der EZB-Rat in der Regel die monetäre und wirtschaftliche Entwicklung und fasst die geldpolitischen Beschlüsse. Auf der zweiten Sitzung jedes Monats erörtert der EZB-Rat in der Regel Fragen im Zusammenhang mit sonstigen Aufgaben und Zuständigkeiten der EZB und des Eurosystems.
Das Direktorium der EZB umfasst den Präsidenten, den Vizepräsidenten und vier weitere Mitglieder. Derzeit sind dies Jean-Claude Trichet (Präsident), Lucas D. Papademos (Vizepräsident), Lorenzo Bini Smaghi, José Manuel González-Páramo, Jürgen Stark und Gertrude Tumpel-Gugerell (siehe auch oben).
Die Staats- und Regierungschefs der Länder des Euroraums ernennen alle Mitglieder des Direktoriums einvernehmlich.
Das Direktorium hat folgende Aufgaben: Es bereitet die Sitzungen des EZB-Rats vor, führt die Geldpolitik des Euroraums gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats durch (wobei es den nationalen Euroraum-Zentralbanken die notwendigen Weisungen erteilt), und es führt die laufenden Geschäfte der EZB.
Schließlich kennt die Organisationsstruktur der EZB noch den so genannten „Erweiterten Rat“. Der Erweiterte Rat umfasst den Präsidenten und den Vizepräsidenten der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Der Erweiterte Rat kann als „Übergangsgremium" gesehen werden. Er nimmt jene Aufgaben wahr, mit denen ursprünglich das Europäische Währungsinstitut betraut war und die aufgrund der Tatsache, dass der Euro nicht von allen Mitgliedstaaten eingeführt wurde, in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von der EZB weiterzuführen sind.