Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde am 1. Juni 1998 als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts (EWI) mit Sitz in Frankfurt gegründet. Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten bildet die EZB das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Laut Artikel 127 AEUV ist es „[d]as vorrangige Ziel des ESZB…, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 EUV festgelegten Ziele der Union beizutragen.“ In Artikel 3 EUV als Ziele festgelegt sind u.a. ein hohes Beschäftigungsniveau und ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum.