Der EWSA setzt sich laut Artikel 257 EGV zusammen „aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft“, die von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und formell vom Ministerrat ernannt werden – seit der Ratifizierung des Vertrags von Nizza mit qualifizierter Mehrheit. Die EWSA-Mitglieder werden für eine Dauer von vier Jahren ernannt, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.
Dem EWSA der EU-27 gehören 344 Mitglieder an. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilungen dieser Mitglieder auf die einzelnen Mitgliedstaaten:
Mitgliedstaaten | Zahl der Mitglieder im EWSA |
Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien | 24 |
Spanien, Polen | 21 |
Rumänien | 15 |
Niederlande, Griechenland, Portugal, Belgien, Schweden, Österreich, Tschechische Republik, Ungarn, Bulgarien | 12 |
Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei | 9 |
Lettland, Slowenien, Estland | 7 |
Luxemburg, Zypern | 6 |
Malta
Präsident seit Oktober 2008: Mario Sepi (Italien) | 5
|
Die 344 Mitglieder des EWSA sind in drei Gruppen organisiert, die alle ungefähr gleich groß sind: die Gruppe I („Arbeitgeber“), die Gruppe II („Arbeitnehmer“) und die Gruppe III („Verschiedene Interessen“). In der Gruppe „Verschiedene Interessen“ finden sich Landwirte, freie Berufe, der Mittelstand, Verbraucher, Umweltschützer – also alle, die nicht den ersten beiden Gruppen zuzuschreiben sind.
Alle zwei Jahre wählt der EWSA einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Die Präsidentschaft rotiert zwischen den drei Gruppen, wobei die zwei Gruppen, die nicht den Präsidenten stellen, zwei Vizepräsidenten stellen. Die wichtigste Aufgabe des Präsidenten ist es, die Geschäfte des EWSA zu führen und den EWSA in seinen Beziehungen zu anderen EU-Institutionen und zu den Mitgliedstaaten zu repräsentieren.
Der EWSA besteht aus sechs Fachgruppen, die in der Regel einmal pro Monat zusammenkommen und einen großen Teil der Kompetenzen der Gemeinschaft abdecken:
Unterstützt von so genannten „Studiengruppen“ und „Berichterstattern“ diskutieren diese Fachgruppen gründlich die vom EWSA zu erarbeitenden Stellungnahmen. Verabschiedet werden die Stellungnahmen auf einer der neun oder zehn pro Jahr stattfindenden Plenartagungen des EWSA mit einfacher Mehrheit.