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Zusammensetzung des Europäischen Rats

Der Europäische Rat ist erst seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Organ der Europäischen Union. Vorher war er ein politisches Gremium ohne eigene Kompetenzen. Der Europäische Rat besteht aus den Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Die Treffen finden zweimal im Halbjahr statt (Art. 15 EU-Vertrag). Den Vorsitz im Europäischen Rat führt der Präsident des Europäischen Rates, der durch den Vertrag von Lissabon geschaffen wurde. Nach der vorhergehenden Rechtslage wechselte der Vorsitz im Rat halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten nach einer festgelegten Rotation.

An den Tagungen des Europäischen Rats nimmt auch der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik teil.