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Europäischer Rat

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Treffen teil. In den Medien werden diese Zusammenkünfte oft als „EU-Gipfel“ bezeichnet.

Wichtigste Aufgabe des Europäischen Rates ist die Bestimmung der politischen Leitlinien der Europäischen Union. Schon aufgrund der politischen Bedeutung seiner Mitglieder spielt der Europäische Rat eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche und politische Entwicklung der EU.

Der Europäische Rat wurde im Jahr 1974 eingerichtet. Formell in die Verträge aufgenommen wurde er im Zuge der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) aus dem Jahr 1986.

Nicht zu verwechseln ist der Europäische Rat mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der als Organ der EU hauptsächlich an der Gesetzgebung beteiligt ist. Abzugrenzen ist der Europäische Rat auch vom Europarat. Dieser ist kein Organ der Europäischen Union, sondern eine eigenständige zwischenstaatliche politische Organisation, unter deren Dach europäische Fragen diskutiert und völkerrechtliche Abkommen geschlossen werden. Der Europarat hat die Europäische Menschenrechtskonvention erlassen, die die Grundlage für die Errichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bildet.