Wichtigste Aufgabe des Ausschusses der Regionen in politischer Hinsicht ist die Vertretung der regionalen und lokalen Interessen auf europäischer Ebene, insbesondere durch die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union.
Der Ausschuss der Regionen wird bei der europäischen Gesetzgebung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens immer dann angehört, wenn europäische Rechtsakte erlassen werden sollen, die Auswirkungen auf die Kommunen und Regionen haben könnten. Der AEUV legt die Anhörung für Vorhaben in folgenden Bereichen fest:
Der Ausschuss der Regionen kann darüber hinaus auch in anderen Bereichen im Legislativverfahren angehört werden. Ein Grund dafür kann sein, dass ein Organ der EU (z. B. der Rat der Europäischen Union) die Anhörung des Ausschusses der Regionen beantragt, wenn es regionale oder lokale Auswirkungen eines Legislativvorschlags befürchtet. Außerdem kann der Ausschuss der Regionen von sich aus Stellungnahmen zu bestimmten Themen (z. B. im Bereich Landwirtschaft) abgeben und diese den EU-Organen zuleiten, um die Auseinandersetzung mit einem bestimmten Thema anzuregen.
Der Ausschuss der Regionen veröffentlicht bei gegebenem Anlass auch Entschließungen zu politischen Themen.