Der Rat ist zentrales Gesetzgebungsorgan und wichtigste Entscheidungsinstanz der Europäischen Union. Zusammen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament bildet er die Hauptorgane der EU. Er vertritt die Mitgliedstaaten.
Seine gesetzgeberische Gewalt übt der Rat in den meisten Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament aus, in der Regel durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Als (Mit-)Gesetzgeber verabschiedet er unter anderem Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Dem endgültigen Erlass der Rechtsakte gehen dabei nicht selten gemeinsame Standpunkte des Rates voraus.
Zusammen mit dem Europäischen Parlament beschließt der Rat den von der Kommission vorgelegten Haushaltsplan.
Für die wechselseitige Koordination der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten sorgt der Rat ebenfalls.
Im Namen der EU schließt er internationale Abkommen; er setzt die Grundsätze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in verschiedene Maßnahmen um.
An der Funktion des Rates als Legislativorgan wird kritisiert, dass seine Mitglieder der nationalen Exekutive entstammen. Darin wird ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung gesehen.