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Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (Art. 16 EUV und Art. 237 - Art. 243 AEUV), der auch als „Ministerrat“ oder nur als „Rat“ bezeichnet wird, wurde durch die Gründungsverträge ins Leben gerufen. Er ist ein einheitliches Gremium, tritt jedoch in unterschiedlicher Besetzung zusammen. Abhängig vom zu behandelnden Thema besteht der Rat aus den jeweils zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten; der Rat in Wirtschafts- und Finanzfragen (ECOFIN) beispielsweise besteht aus den nationalen Wirtschafts- und Finanzministern. Die Minister werden dabei als verbindlich handelnde Vertreter ihres Mitgliedstaats in die entsprechende Ratstagung entsandt.

Nicht zu verwechseln ist der Rat der Europäischen Union mit dem Europäischen Rat, der eine wichtige Rolle bei der Festlegung der europäischen Politik spielt, aber keine legislativen Befugnisse innehat; in ihm kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen zusammen. Abzugrenzen ist der Rat der Europäischen Union auch vom Europarat; dieser ist kein Organ der Europäischen Union, sondern eine eigenständige zwischenstaatliche politische Organisation, unter deren Dach europäische Fragen diskutiert und völkerrechtliche Abkommen geschlossen werden. Der Europarat hat die Europäische Menschenrechtskonvention erlassen, die die Grundlage für die Errichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bildet.