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Aufgaben der Europäischen Kommission

Allgemein

Die Kommission verfolgt als oberstes Verwaltungsorgan die Ziele der Europäischen Union und arbeitet unabhängig von den Mitgliedstaaten und deren Regierungen. Ihr vielfältiger Aufgabenbereich umfasst neben der Planung und Umsetzung der gemeinsamen Politiken, z.B. der Gemeinsamen Agrarpolitik, auch die Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme und die Ausführung des Haushalts.

Mit ihrem beinahe ausschließlichen Initiativrecht ist sie am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Von einigen Ausnahmen abgesehen – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): zusätzliches Initiativrecht der Mitgliedstaaten; Asyl- und Einwanderungspolitik: zusätzliches Initiativrecht der Mitgliedstaaten (Art. 76 AEUV); Wechselkurspolitik: zusätzliches Initiativrecht der Europäischen Zentralbank (Art. 219 AEUV) – ist es ihr vorbehalten, Vorschläge für neue Gesetzgebungsakte zu entwickeln und diese dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorzulegen, die dann darüber beraten und entscheiden. Das Europäische Parlament kann durch eine Entschließung die Kommission zum Einbringen eines Gesetzesvorschlags auffordern und hat somit mittelbar auch die Möglichkeit der Gesetzgebungsinitiative. Zur Vorbereitung neuer Vorschläge informiert sich die Kommission durch öffentliche Konsultationen über die Interessen und Meinungen von Bürgern, Unternehmen und Interessengruppen. Die Antworten verarbeitet sie in der Regel in einem Grünbuch, in welchem sie den groben Rahmen für das weitere Vorgehen absteckt; auf das Grünbuch folgt – oft nach einer weiteren Konsultation – in der Regel ein Weißbuch, also ein Kommissionspapier zur selben Thematik, welches das Grünbuch aufgreift, die Ergebnisse der Konsultation zum Grünbuch umsetzt und bereits konkrete Maßnahmen in Aussicht stellt. Zu einer Thematik finden nicht selten mehrere Konsultationsverfahren statt: vor Erstellung eines Grünbuches, vor Verabschiedung des darauf folgenden Weissbuchs und / oder auf das Weissbuch folgend.

Die gesetzgeberische Initiative ergreifen darf die Kommission ohne weiteres in den Politikbereichen, in denen der Union eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zusteht, d.h. wenn nach dem AEUV die EU selbst an Stelle der Mitgliedstaaten handeln darf (Art. 2 AEUV). In den Politikbereichen, in denen eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz von EU und Mitgliedstaaten besteht, d.h. in denen die Mitgliedstaaten so lange Gesetze erlassen dürfen, wie die EU nicht (abschließend) von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht hat, muss die Kommission bei ihren Vorschlägen darauf achten, dass das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 EUV) gewahrt ist.

Einfluss auf die Arbeit der Kommission hat auch der regelmäßige Austausch mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.

In einer weiteren wichtigen Funktion überwacht die Kommission die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen zu dessen Durchsetzung: So kann sie gegen einen Mitgliedstaat wegen der Verletzung von Gemeinschaftsrecht ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten; dies kann bei fehlerhafter oder ausbleibender Umsetzung von Richtlinien geschehen. Sie kann gegen Unternehmen oder Mitgliedstaaten Sanktionen verhängen, z. B. bei Wettbewerbsverstößen.

Wegen dieser Aufsichtsfunktion wird die Kommission auch als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet.

Auf internationaler Ebene vertritt die Kommission die EU, indem sie beispielsweise Beziehungen zur UNO und anderen internationalen Organisationen pflegt oder die Verhandlungen zum Abschluss von Assoziationsabkommen führt.

 

Die einzelnen Tätigkeitsbereiche

 

Die Kommission ist nach Art. 26 - 222 AEUV in folgenden Tätigkeitsbereichen aktiv:

  • Institutionelle Beziehungen & Kommunikationsstrategie
  • Unternehmen und Industrie
  • Verkehr
  • Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung
  • Justiz, Freiheit und Sicherheit
  • Informationsgesellschaft und Medien
  • Umwelt
  • Wirtschaft und Währung
  • Regionalpolitik
  • Fischerei und maritime Angelegenheiten
  • Finanzplanung und Haushalt
  • Wissenschaft und Forschung
  • Bildung, Kultur und Mehrsprachigkeit
  • Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Erweiterung
  • Entwicklung und humanitäre Hilfe
  • Steuern und Zollunion
  • Wettbewerb
  • Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik
  • Binnenmarkt und Dienstleistungen
  • Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
  • Handel
  • Energie
  • Tourismus