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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission (Art. 17 EUV und Art. 244 - Art. 250 AEUV) zählt mit Rat und Europäischem Parlament zu den drei wichtigsten Organen der Europäischen Union, die durch die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingerichtet wurden. Zusammen bilden sie das „institutionelle Dreieck“, in dem politische Entscheidungen getroffen und Rechtsvorschriften verabschiedet werden.