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Europäischer Gerichtshof

Unter dem Begriff „Gerichtshof der Europäischen Union “ (Art. 251 - Art. 281 AEUV) oder „Europäischer Gerichtshof“, kurz EuGH, fasst man den Gerichtshof, das Gericht erster Instanz und das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zusammen. Es handelt sich dabei um drei Gerichte, die gemeinsam das oberste gemeinschaftliche Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union bilden.

Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Gründungsverträge errichtet und nahm 1953 seine Arbeit auf.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofs sind im AEUV genau festgelegt. Er entscheidet in zahlreichen gemeinschaftsrechtlichen Verfahren, die direkt oder indirekt dem Schutz der Rechte der Unionsbürger und der europäischen Rechtsordnung dienen. Durch seine jahrzehntelange Rechtsprechung hat der EuGH in hohem Maße zur Weiterentwicklung und Etablierung des Unionsrechts beigetragen.

Die Hauptaufgaben des Europäischen Gerichtshofs bestehen darin:

  • die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union zu überprüfen,
  • eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten,
  • die Mitgliedstaaten zur Einhaltung von EU-Recht zu zwingen und
  • die Kompetenzverteilung zu gewährleisten.

 

Der Gerichtshof

Das Gericht erster Instanz

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union