Bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament im Juli 2009 wurden 736 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten gewählt. Wie viele Abgeordnete für jeden Mitgliedstaat im Parlament sitzen, ist in Art. 14 Abs. 2 EUV geregelt. Demnach sind die Bürgerinnen und Bürger im Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Allerdings erhält kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze. Mit 99 Abgeordneten stellt Deutschland derzeit die meisten Abgeordneten. Diese Besonderheit beruht auf der Regelung des Art. 190 Abs. 2 EG-Vertrag in der Fassung von Nizza. Demnach standen Deutschland 99 Sitze im Parlament zu. Nach Inkrafttreten des Reformvertrages stehen Deutschland nunmehr nur noch 96 Sitzplätze zu. Da die bereits gewählten Abgeordneten nicht abgesetzt werden dürfen, bleiben die neu entstandenen Überhangmandate Deutschlands erhalten. Eine Reduzierung auf 96 Abgeordnete findet erst bei der nächsten Europawahl im Jahre 2014 statt.
Die Abgeordneten sind in Fraktionen zusammengeschlossen; insgesamt gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen (nationale Parteien treten nicht als solche auf):
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA)Europäische Konservative und Reformisten (ECR)Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/ NGL)Fraktion „Europa der Freiheit und der Demokratie“ (EFD)
Daneben gibt es noch einige fraktionslose Abgeordnete.
Seit Juli 2009 müssen alle Fraktionen aus Abgeordneten aus mindestens 7 Mitgliedstaaten bestehen. Für die Gründung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich. Legt ein Abgeordneter sein Mandat nieder, muss sein Mitgliedstaat einen neuen Abgeordneten entsenden. Da die Fraktionen des EP nicht deckungsgleich mit den Fraktionen der nationalen Parlamente sind, bleibt es dem Abgeordneten überlassen, welcher EP-Fraktion er sich anschließen möchte.
Anzahl der Abgeordneten pro Fraktion und prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der Abgeordneten (Stand: 16.07.2009):
EEP: 265 Abgeordnete (36%)S&D: 184 Abgeordnete (25%)ALDE: 84 Abgeordnete (11,4%)Grüne/EFA: 55 Abgeordnete (7,5%)ECR: 54 Abgeordnete (7,3%)GUE/NGL: 35 Abgeordnete (4,7%)EFD: 32 Abgeordnete (4,3%)Fraktionslos: 27 Abgeordnete (3,7%)
Das Parlament berät über vorgelegte Rechtsakte und andere Vorlagen zunächst in den Ausschusssitzungen, anschließend im Plenum.
Das Parlament verfügt über ständige Ausschüsse und kann bei Bedarf nichtständige Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse zu wichtigen Themen bilden.
Die ständigen Ausschüsse des Parlaments sind mit folgenden Themen befasst:
Auswärtige AngelegenheitenHaushaltHaushaltskontrolleBürgerliche Freiheiten, Justiz und InneresWirtschaft und WährungRechtIndustrie, Forschung und EnergieBeschäftigung und soziale AngelegenheitenUmweltfragen, Volksgesundheit und LebensmittelsicherheitLandwirtschaftFischereiRegionale EntwicklungKultur und BildungEntwicklungKonstitutionelle FragenRechte der Frau und Gleichstellung der GeschlechterPetitionenInternationaler HandelVerkehr und FremdenverkehrBinnenmarkt und Verbraucherschutz.
Die Bearbeitung wichtiger Themen, Rechtsaktsvorhaben oder anderer Kommissionsdokumente im Europäischen Parlament erfolgt nach dem Berichterstatterverfahren. Mit Vergabe des Themas bzw. Dokuments an einen Parlamentsausschuss muss auch ein Berichterstatter im Ausschuss gewählt werden. Jede Fraktion kann sich dabei darum bemühen, den Berichterstatter zu stellen; insgesamt wird auf eine Verteilung der Berichtsthemen unter den Fraktionen ihrer Größe entsprechend geachtet. Bei wichtigen wiederkehrenden Themen (z. B. Haushalt) wird der Berichterstatter nach dem Rotationsprinzip aus allen Fraktionen gestellt.
Der Berichterstatter bearbeitet und analysiert das vorgelegte Dokument, beleuchtet das Vorhaben von allen Seiten, erwägt dessen Auswirkungen und führt Gespräche mit Experten, Mitarbeitern und Betroffenen. Auf dieser Grundlage erstellt er ein Arbeitspapier und legt es dem Ausschuss vor. Der Ausschuss diskutiert das Papier, in wichtigen Fällen führt er öffentliche Anhörungen mit Experten durch. Daran anschließend erstellt der Ausschuss einen Berichtsentwurf, der innerhalb des Ausschusses weiter diskutiert und bearbeitet wird. Schließlich erarbeitet der Ausschuss einen endgültigen Bericht, der nach der Annahme im Ausschuss dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Bericht beinhaltet einen Entschließungsantrag, eine Begründung und gegebenenfalls Vorschläge für Änderungsanträge, die das Parlament ins Gesetzgebungsverfahren einbringen kann. Das Plenum stimmt über den Entschließungsantrag und die Änderungsanträge ab.