Das Europäische Parlament (EP) (Art. 223 – 234 AEUV)gehört mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zu den drei wichtigsten Organen der Europäischen Union. Seinen Sitz hat das Parlament in Straßburg, wo es den Großteil seiner Plenarsitzungen abhält; weitere Tätigkeitsorte sind Brüssel (Ausschusssitzungen, Fraktionssitzungen, weitere Plenarsitzungen, Verwaltung) und Luxemburg (Verwaltung).
Die Ursprünge des Europäischen Parlaments gehen auf die Gründungsverträge zurück: Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde eine „Gemeinsame Versammlung“ als beratendes Gremium eingerichtet, dem nur Abgesandte der nationalen Parlamente angehörten. Ab 1962 trug diese Versammlung informell schon die Bezeichnung „Europäisches Parlament“, die dann 1986 auch formell im Zuge der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) in die Verträge aufgenommen wurde. Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments direkt von den Unionsbürgern gewählt. Die allgemeinen, freien und geheimen Wahlen finden alle fünf Jahre statt, das letzte Mal im Juni des Jahres 2009.