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Nutzung von Mobilfunknetzen im EU-Ausland

Telefongespräche und SMS-Versand aus dem EU-Ausland sollen für Kunden, die sich außerhalb ihres Heimatnetzes befinden, bis 2013 jedes Jahr billiger werden. Damit setzt die Kommission ihre 2007 eingeleitete Politik der Preisobergrenzen fort.

Das CEP meint:

Verbraucher, die sich durch hohe Preise "abgezockt" fühlen, werden sich über die Robin-Hood-Aktion der Kommission freuen. Per Verordnung diktierte Preissenkungen sind aber ein schwerer und nicht gerechtfertigter Eingriff in den Marktprozess, für den die EU keine Kompetenz hat. Auch würden obligatorische Hinweise auf die geltenden Tarife völlig ausreichen, um Verbraucher vor "Rechnungsschocks" zu bewahren und den Wettbewerb zu stimulieren. 

CEP-Dokumente

Dokumente der EU

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel Kurz-Analyse CEP EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 580
Verordnung
23.09.2008
 
 

Nutzung von Mobilfunknetzen im EU-Ausland

10.10.2008

ERLASSEN:

VO (EG) Nr. 544/2009

 

18.06.2009

Unterzeichnung

08.06.2009

Rat

1. Lesung

22.04.2009

EP

1. Lesung

 

  

Gültigkeitsende:
30.06.2012

Inkrafttreten:
30.06.2009