
Jan S. Voßwinkel
Wissenschaftlicher Referent
Verbraucherschutz
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Die Kommission möchte das Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbessern. So sollen KMU von Bürokratiepflichten entlastet und durch Subventionen gefördert werden. Hierzu werden zehn Grundsätze angeführt, die sich u. a. mit Insolvenzen, Umweltauflagen, Beihilfemöglichkeiten, Kapital- aufstockungen und dem Zugang zu Märkten innerhalb und außerhalb der EU befassen. Die Folgen für die Bürokratiebelastung von KMU sollen zukünftig im Gesetzgebungsverfahren systematisch berück- sichtigt werden.
Der Bürokratieabbau für KMU und die systema- tische Berücksichtigung von Bürokratiebelastun- gen im Gesetzgebungsverfahren sind begrüßens- wert. Kritisch ist die Ausweitung von Subventionen und die staatliche Kapitalbereitstellung zu bewerten.