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Dienstleistungsrichtlinie: KOM(2006) 160

Mit der Dienstleistungsrichtlinie soll ein funktionierender Binnenmarkt für grenzüberschreitende Dienstleistungen geschaffen werden. Davon sind alle Unternehmen, Gewerbetreibenden und Verbraucher betroffen. Einzelstaatlicher Protektionismus wird durch die Richtlinie reduziert, auch wenn dies in sehr viel geringerem Umfang geschieht, als im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission geplant.
Das Centrum für Europäische Politik (CEP) beanstandet in seiner Analyse zu der Richtlinie, dass Artikel 16 Absatz 4 des Gesetzesvorhabens den Weg zu einer weitreichenden Harmonisierung mitgliedstaatlicher Reglementierungen im Dienstleistungsbereich eröffne. Dies führe laut CEP zur Zementierung von Regulierung statt zu deren Abbau.
Außerdem sorge die umfangreiche Verwendung nicht definierter Rechtsbegriffe für erhebliche Rechtsunsicherheit.
Daher fordert das CEP eine Überarbeitung des Artikel 16 Absatz 4 dahingehend, dass Bereiche vorzuschlagen seien, für die künftig das Herkunftslandprinzip Anwendung finden solle. Es müsse außerdem eine Präzisierung der undefinierten Begriffe erfolgen.

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum

"geänderten Vorschlag KOM(2006) 160 vom 4. April 2006 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt":

Dokumente des CEP

Dokumente der Europäischen Union