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Kfz-Sicherheit

Die Kommission schlägt neue EU-weite Sicherheits- und Umweltvorschriften für Kraftfahrzeugen vor. Die Zahl der Verletzten und Todesopfer im Straßenverkehr soll ebenso gesenkt werden wie Lärm- und CO2-Emissionen verringert werden sollen. Ziel ist es außerdem, die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie zu stärken.

Das CEP meint:

Einheitliche Vorschriften erleichtern den grenz- überschreitenden Verkauf von Fahrzeugen. Die Verordnung erhöht die Kfz-Sicherheit und mindert Lärmemissionen. Die Vorschriften für Sicherheits- und Umwelteigenschaften sind jedoch zum Teil ineffizient.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 316
Verordnung
23.05.2008
 
 

Sicherheitsvorschriften für Kraftfahrzeuge

13.06.2008

ERLASSEN:

VO (EG) Nr. 661/2009

 

 

13.07.2009

     

Unterzeichnung

22.06.2009

Rat

1. Lesung

10.03.2009

EP

1. Lesung

 

Gültigkeitsbeginn:
01.11.2011
(z.T.20.08.2009;
z.T.2014;z.T.2017)
Inkrafttreten:
20.08.2009