Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über mehrere Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen den Lissabon-Vertrag und das Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag zu entscheiden.
Das Urteil wurde am 30. Juni 2009 verkündet. Darin erklärte das BVerfG zwar, dass der Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Allerdings stellte es die Zustimmung Deutschlands im Ministerrat zu Rechtsakten der EU in verschiedenen Politikbereichen unter den Vorbehalt eines Zustimmungsgesetzes von Bundestag und Bundesrat. Zur Beteiligung der Bundeswehr im Rahmen einer europäischen Initiative stellte das BVerfG klar, dass die Bundesregierung in diesem Bereich nur auf Weisung des Bundestags handeln darf.
CEP-Zusammenfassung des Lissabon-Urteils
Klage MdB Gauweiler, Gutachten Prof. Murswiek und Zusammenfassung
Verfassungsbeschwerde MdB Dehm u.a., Organstreitklage der Fraktion Die Linke und Zusammenfassung
Damit liegt das BVerfG auf einer Linie mit verschiedene juristische Autoren, die den Vertrag ebenfalls als mit dem Grundgesetz vereinbar betrachten.
Prof. Rupert Scholz (Universität München): Demokratiedefizit in der EU?
(Vortrag auf einer Konferenz der Hanns Martin Schleyer-Stiftung in Berlin am 29./30.05.2008)
Prof. Rudolf Streinz (Universität München): Neue Impulse durch den Lissabon-Vertrag?
(Vortrag auf einer Konferenz der Hanns Martin Schleyer-Stiftung in Berlin am 29./30.05.2008)
Prof. Thomas Oppermann: Die Europäische Union von Lissabon, Deutsches Verwaltungsblatt 2008,
S. 473 ff. (mit freundlicher Genehmigung des Verlages Carl Heymanns)