Übergang von Einstimmigkeits- zu Mehrheitsbeschlüssen im Ministerrat
Im Hinblick auf das vereinfachtes Änderungsverfahren durch den Europäischen Rat (Passerelle-Klausel aus Artikel IV-444 VVE) sind im Reformvertrag keine wesentlichen Änderungen des Verfassungsentwurfes vorgesehen.
Die Beteiligung der nationalen Parlamente ist in diesem Fall völlig unzureichend und verfassungspolitisch sehr problematisch: Das Verfahren ermächtigt die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die EU-Zuständigkeiten, für die das Erfordernis der Einstimmigkeit gilt, in Zuständigkeiten mit Mehrheitsentscheidungen umzuwandeln; die nationalen Parlamente haben lediglich nachträglich ein Ablehnungsrecht, das auszuüben aber einem Misstrauensvotum gegen die eigene Regierung gleich käme. Dieses Verfahren führt dazu, dass die Exekutive (!) eigenhändig einen völkerrechtlichen Vertrag abändern kann. Noch schwerwiegender ist die fehlende Beteiligung der nationalen Parlamente bei dem Übergang von Einstimmigkeits- zu Mehrheitsbeschlüssen bei der GASP.
Die aus dem Verfassungsentwurf übernommene Möglichkeit des Ministerrates, in einzelnen Bereichen von Einstimmigkeits- zu Mehrheitsbeschlüssen überzugehen, ist besonders problematisch, da hier – bis auf eine Ausnahme – überhaupt keine Beteiligung der nationalen Parlamente vorgesehen ist.