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Unisex-Richtlinie 2004/113/EG

Die Richtlinie will die Diskriminierung wegen des Geschlechts durch private und öffentliche Anbieter von Gütern und Dienstleistungen bekämpfen. Sie betrifft alle Unternehmen und Verbraucher.

Laut einer Analyse des Centrums für Europäische Politik (CEP) hat sie jedoch - trotz begrüßenswerter Zielsetzung - negative ökonomische Auswirkungen und greift unverhältnismäßig tief in die deutsche Rechtsordnung ein. Das CEP empfiehlt daher, die Richtlinie zurückzunehmen.

 

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zur

"Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen („Unisex-Richtlinie“)":

CEP-Dokumente