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Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat am 23. Januar 2008 eine Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien vorgelegt. EU-weit sollen Unternehmen und Endverbraucher bis zum Jahr 2020 mindestens 20% ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken.
Dies betrifft vor allem Energieunternehmen, insbesondere Erzeuger erneuerbarer Energien, sowie Autofahrer und Hauseigentümer.

Das CEP meint:

Die Förderung erneuerbarer Energien sollte kein eigenständiges Ziel sein. Vielmehr sollte ein verbindliches CO2-Emissionsziel festgelegt und ein umfassender Handel mit Emissionsrechten eingeführt werden. Davon würden auch erneuerbare Energien profitieren.

CEP-Dokumente

Dokumente der EU

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel Kurz-Analyse CEP EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 19
Richtlinie
23.01.2008
 
 

Erneuerbare-Energien- Richtlinie

29.02.2008

ERLASSEN:

Richtlinie 2009/28/EG

 

23.04.2009

Unterzeichnung

06.04.2009

Rat

1. Lesung

17.12.2008

EP

1. Lesung

12.12.2008

EuR

Pol. Einigung

Umsetzungsfrist:
05.12.2010

Inkrafttreten:
25.06.2009

Biomasse-
strom-Nach-
haltigkeits-
verordnung
(BioSt-NachV)