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Handel mit Emissionsrechten

Die Kommission schlägt vor, Obergrenzen für Emissionen von Treibhausgasen ab 2013 unmittelbar auf EU- Ebene festzulegen. Nationale Zuteilungspläne sollen dann wegfallen. Bereits seit 2005 existiert ein europäisches System zum Handel mit Emissionsrechten. Über dieses System sollen die Betreiber von Kraftwerken und großen Industrieanlagen bis 2020 ihren Ausstoß an Treibhausgasen um ein Fünftel reduzieren. Das System wird u.a. auf die chemische Industrie und die Luftfahrt ausgedehnt. Mitgliedstaaten mit geringem Pro-Kopf-Einkommen und höheren Wachstumschancen sollen zusätzliche Zertifikate erhalten, damit Belastungen abgefedert werden.

Das CEP meint:

Über den Handel mit Emissionsrechten lässt sich die Menge freigesetzter Treibhausgase präzise verringern. Sinnvoll ist auch die Reduzierung der Zertifikatemenge und die Einbindung weiterer Sektoren und klimaschädlicher Gase. Strikter Klimaschutz in der EU verringert allerdings die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Ausnahmen für energieintensive Industrien sollen für Abhilfe sorgen, zeigen aber letztlich nur, dass ein globaler Konsens über eine Verringerung der Treibhausgase nötig ist.

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 16
Richtlinie
23.01.2008
 
 

Handel mit Emissionsrechten

02.04.2008

ERLASSEN:

Richtlinie 2009/29/EG

 

23.04.2009

Unterzeichnung

06.04.2009

Rat

1. Lesung

17.12.2008

EP

1. Lesung

12.12.2008

EuR

Pol. Einigung

Umsetzungsfrist:
31.12.2012
(z.T.31.12.2009)

Inkrafttreten:
25.06.2009