Aarhus-Verordnung: (EG) Nr. 1367/2006
Mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft soll folgendes Ziel erreicht werden:
Die drei Pfeiler des Aarhus-Übereinkommens:
* Zugang zu Umweltinformationen
* Beteiligung der Öffentlichkeit an
Entscheidungsverfahren
* Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten
sollen auf die Organe und Einrichtungen der EG Anwendung finden.
von dieser Verordnung sind die gesamte Öffentlichkeit und insbesondere die im Umweltschutz aktiven Nichtregierungsorganisationen betroffen. Auf dieser Seite finden Sie die inhaltliche Zusammenfassung der Verordnung sowie die begleitenden Dokumente.
Hier finden Sie unsere inhaltliche Zusammenfassung sowie begleitende Dokumente zur
"Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft":