In German only

Kommission plant Überregulierung bei Gasspeichern

Mit ihrem Richtlinienvorschlag KOM(2007) 529 möchte die Europäische Kommission verhindern, dass Unternehmen gleichzeitig Gas erzeugen oder verkaufen und Fernleitungsnetze kontrollieren. Auch die Kontrolle von Fernleitungsnetzen durch Nicht-EU-Staaten soll ausgeschlossen werden. Ferner stärkt die Richtlinie die nationalen Regu- lierungsbehörden.

Von den Kommissionsplänen betroffen sind unmittelbar alle Unternehmen der Gaswirtschaft, insbesondere integrierte Erdgaskonzerne. Mittel- bar betroffen sind aber auch die privaten und gewerblichen Endverbraucher.

In seiner Kurzanalyse des Vorschlags der Kommission begrüßt das Centrum für Europäische Politik (CEP), dass die Regulierungsbehörden gestärkt werden und damit ihren Aufgaben besser gerecht werden können. Zugleich wird der EU- Binnenmarkt vor wettbewerbsverzerrenden Markt- zutritten aus dem Ausland geschützt.

Gegen den Richtlinienvorschlag spricht allerdings, dass die geplanten Entflechtungsmaßnahmen die Eigentumsrechte der betroffenen Unternehmen verletzen. Beide vorgeschlagenen Entflechtungs- varianten, so die CEP-Wissenschaftler, sind un- verhältnismäßig und lösen zudem die Probleme möglichen Marktmissbrauchs und mangelnder Investitionen nicht. Zudem gibt es für die vor- gesehene Regulierung des Zugangs zu Gas- speichern keine tragfähige ökonomische Begrün- dung. Das CEP kommt daher zu dem Schluss, dass auf Entflechtungsmaßnahmen über das gegenwärtige Maß hinaus verzichtet und die Richtlinie nicht verabschiedet werden sollte.

Hier finden Sie eine Überblicksdarstellung des Dritten Energiemarktpakets:

 

Weiterführende Dokumente des CEP und der Europäischen Union zum Richtlinienvorschlag KOM(2007) 529 Erdgasbinnenmarkt:

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2007) 529
Richtlinie
19.09.2007
 
 

Erdgasbinnenmarkt

04.12.2007

ERLASSEN:

Richtlinie 2009/73/EG

13.07.2009

     

Unterzeichnung

25.06.2009

Rat

2. Lesung

22.04.2009

EP

2. Lesung

09.01.2009

Rat

Gem. Standpunkt

09.07.2008

EP

1. Lesung

Umsetzungsfrist:
03.03.2011
(z.T.03.03.2013)

Inkrafttreten:
03.09.2009