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Verordnungsvorschlag zur Gründung einer Energieagentur

Die Europäische Kommission möchte eine Agentur für die Zusammenarbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden einrichten. Sie soll auch Selbstregulierungsgremien der europäischen Netzbetreiber überwachen und eigene Entscheidungen in grenzüberschreiten­den Angelegenheiten treffen.

Betroffen von diesem Gesetzgebungsvorhaben sind nationale Regulierungsbehörden, Ei­gentümer und Betreiber von Übertragungsnetzen für Strom bzw. Fernleitungsnetzen für Gas.

In seiner Kurzanalyse der Kommissionsmitteilung kommt das Centrum für Europäische Politik (CEP) zu dem Schluss, dass die bloße Errichtung der vorgeschlagenen Agentur nicht in Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreift und auch sonst mit EU-Recht vereinbar ist. Das CEP kritisiert jedoch, dass das vorgeschlagene Regulierungssystem keine klare Zuordnung von Regulierungsverantwortung ermöglicht. Es bietet, so die CEP- Wissenschaftler,  keine Gewähr dafür, dass sachgerechte Rahmen­bedingungen für den ent­stehenden Binnen für Strom und Gas gesetzt werden. Die Verordnung sollte daher nicht ver­abschiedet werden. Das CEP ist der Auffassung, dass trotz der möglichen Schwie­rigkeiten der Kon­sensfindung eine intensivierte Zusammenarbeit der 27 Regu­lierungs­behörden un­ter enger Ein­be­ziehung der Kommission (sog. „ERGEG plus“-Modell) vorzu­ziehen ist.

Hier finden Sie eine Überblicksdarstellung des Dritten Energiemarktpakets:

 

Hier finden Sie weiterführende Dokumente des CEP und der Europäischen Union zum

"Verordnungs-Vorschlag zur Gründung einer Energieagentur KOM(2007) 530":

Dokumente des CEP


Dokumente der Europäischen Union

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2007) 530
Verordnung
19.09.2007
 
 

EU-Energie-Agentur

03.12.2007

ERLASSEN:

VO (EG) Nr. 713/2009

13.07.2009

 

Unterzeichnung

25.06.2009

Rat

2. Lesung

22.04.2009

EP

2. Lesung

09.01.2009

Rat

Gem. Standpunkt

18.06.2008

EP

1. Lesung

Gültigkeitsbeginn:
z.T. 03.03.2011

Inkrafttreten:
03.09.2009