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Portabilität von Zusatzrenten: KOM(2005) 507

Wird der Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Portabilität von Zusatzrentenansprüchen abgesegnet, könnte es sich für Unternehmen bald nicht mehr lohnen, ihren Arbeitnehmern ein Betriebsrentensystem anzubieten:

Mit der Richtlinie sollen einheitliche Regelungen zum Erwerb und zur Übertragbarkeit von Zusatzrenten (Betriebsrenten) festgelegt werden, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu erleichtern. Dies betrifft Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Anbieter entsprechender Verträge. Arbeitnehmer können flexibler für Arbeitsplatzwechsel werden, wenn diese nicht mehr vom möglichen Verlust betrieblicher Rentenansprüche abhängen.

Gegen die Richtlinie spricht laut dem Centrum für Europäische Politik (CEP), dass das Gestaltungsrecht des Arbeitgebers massiv eingeschränkt wird, statt diesen in seinem freiwilligen Angebot einer Betriebsrente zu unterstützen. Die Betriebsrentensysteme müssen mehr Anspruchsberechtigte verkraften, ohne dass die Richtlinie festlegt, wie die finanzielle Mehrbelastung aufgefangen werden soll. Es fehlen ausreichende Übergangsregelungen.

Die Richtlinie sollte sich daher auf eine einheitliche Übertragbarkeit der Betriebsrentenansprüche konzentrieren. Nicht auf EU-Ebene geregelt werden muss die inhaltliche Ausgestaltung der Betriebsrentensysteme.

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum

"Vorschlag KOM(2005) 507 vom 20. Oktober 2005 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen":

Weitere Entwicklung

Die EU-Kommission hat am 9. Oktober 2007 einen geänderten Vorschlag vorgelegt. Den Vorschlag und eine Kurzanalyse des CEP finden Sie hier.

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2005) 507
Richtlinie
20.10.2005
 
 

Übertragbarkeit von Betriebsrenten

29.11.2006

cepMonitor

 

09.06.2008

Rat

Erörterung

20.06.2007

EP

1. Lesung