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Neue Vorschriften zum Europäischen Betriebsrat

Die EU-Kommission hat Änderungsvorschläge zur bestehenden Betriebsräte-Richtlinie vorgelegt, die das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung stärken sollen. Betroffen sind - wie bisher - nur gemeinschaftsweit operierende Unternehmen, deren Arbeitnehmer und die Sozialpartner.
Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen neue Bestimmungen über die Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums und des Europäischen Betriebsrats.

Das CEP meint:

Die EU-Kommission sollte davon Abstand nehmen, die Zahl der Europäischen Betriebsräte durch auf sie zugeschnittene Rechtsvorschriften erhöhen zu wollen. Es sollte ausschließlich Sache der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein, darüber zu entscheiden, ob und wie die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer über gemeinschaftsweit wirkende Unternehmensentscheidungen durchgeführt wird. Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, einen möglichst flexiblen Rechtsrahmen zu setzen.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2008) 419
Richtlinie
02.07.2008
 
 

Europäische Betriebsräte

29.09.2008

 

ERLASSEN:    Richtlinie 2009/38/EG

 

06.05.2009

 

Unterzeichnung

23.04.2009

Rat

1. Lesung

16.12.2008

EP

1. Lesung

02.10.2008

Rat

Erörterung

Umsetzungsfrist:
05.06.2011

Inkrafttreten:
05.06.2009