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Grünbuch Verbraucherschutz

In ihrem Grünbuch zur „Überprüfung des gemein- schaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ zielt die Kommission auf eine Voll-Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften. So spricht sie sich für EU-weit einheitliche Wider- rufsfristen und EU-weite Regelungen beim Rück- tritt von Verträgen aus. Zugleich möchte sie die EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz aus- dehnen: Die Bestimmungen zum Verbrauchs- güterkauf sollen auch für andere Arten von Verträgen gelten und die Gewährleistungsfrist soll in bestimmten Fällen verlängert werden. Überdies spricht sich die Kommission für mehr Verbrauch- erschutz bei „kommerziellen Garantien“ aus.

Betroffen von den Plänen der Kommission sind alle Verbraucher sowie Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) stellt in seiner Analyse des Grünbuchs fest, dass allein die Voll-Harmonisierung der europäischen Verbrau- cherschutzvorschriften den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen kann. Insofern ist sie zu begrüßen. Zugleich warnt das CEP jedoch vor einem Verbraucherschutzniveau, das in seiner Höhe nicht mehr sachgerecht ist, da es unter anderem einen massiven Eingriff in die Vertrags- freiheit und eine Abkehr vom Leitbild des mün- digen Verbrauchers bedeutet. Die CEP- Wissenschaftler sprechen sich daher für eine Voll-Harmonisierung auf dem Niveau der heutigen Mindestharmonisierung aus.

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse und begleitende Dokumente zum Grünbuch „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ KOM(2006) 744 vom 8. Februar 2007:

Dokumente des CEP

Dokumente der Europäischen Union