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Geologische Speicherung von CO2: Richtlinienvorschlag KOM(2008) 18

Die unterirdische Speicherung von CO2 eröffnet eine wichtige neue Möglichkeit, die Erderwärmung einzudämmen. Sie könnte vor allem den Ausstoß von CO2 aus Kohlekraftwerken verringern. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie will die Europäische Kommission einen Rechtsrahmen für die CO2-Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2 aus Industrieanlagen schaffen. Harmonisierte Kriterien und Verfahren für die Erteilung von Betriebserlaubnissen sollen insbesondere Umweltrisiken kontrollierbar machen, die sich aus der CO2-Speicherung ergeben. Es besteht aber auch ein enger Bezug zum EU-weiten Handel mit Emissionsrechten. Denn abgeschiedenes und gespeichertes CO2 wird nicht als Emission gewertet. Nur eine nachhaltige CO2-Speicherung rechtfertigt eine solche Ausnahme.

Das CEP meint:

Die EU-Richtlinie vereinheitlicht sinnvoll die Voraussetzungen für den Einsatz der neuen Speicherungstechnologie. Auf eine Regulierung des Zugangs zu CO2-Speichern und CO2-Transportnetzen sollte jedoch verzichtet werden.

 

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2008) 18
Richtlinie
23.01.2008
 
 

Geologische Speicherung von CO2

20.03.2008

 

ERLASSEN:

Richtlinie 2009/31/EG

 

23.04.2009

     

Unterzeichnung

06.04.2009

Rat

1. Lesung

17.12.2008

EP

1. Lesung

12.12.2008

EuR

Pol. Einigung

Umsetzungsfrist:
25.06.2011

Inkrafttreten:
25.06.2009