09.10.14

EuGH erschwert Gesundheitstourismus in Europa

Die Welt zu einem wegweisenden Urteil 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das Recht auf Behandlung im EU-Ausland gestärkt. "Die für Bürger positive Aussage der europäischen Richter ist, dass schwer erkrankte EU-Bürger in bestimmten Fällen das Recht auf eine Behandlung im Ausland haben", erklärte cep-Rechtsexperte Klaus-Dieter Sohn gegenüber der Tageszeitung Die Welt. Nach bisheriger Rechtslage war das nur der Fall, wenn die Therapie auch im Heimatland zum Leistungskatalog gehört, der Patient dort aber nicht rechtzeitig behandelt werden kann. Nach dem jüngsten EuGH-Urteil gilt dies auch, wenn das medizinische Material für eine rechtzeitige Behandlung fehlt. ...weiterlesen