17.01.17

Der harte Brexit

cep-Jurist Urs Pötzsch vermutet im Deutschlandfunk, es werde über Jahre ein eigenes Modell für den britischen Ausstieg ausgehandelt werden müssen.

"Die Verträge schreiben vor, dass die Mitgliedschaft eines Landes in der EU zwei Jahre nach dem Zeitpunkt endet, zu dem die Austrittserklärung abgegeben wird," meint Pötzsch. "Es sei denn, man einigt sich einstimmig innerhalb der EU auf eine Verlängerung der Frist. Das gibt der EU ein gewisses Druckmittel gegenüber den britischen Verhandlungspartnern, auch eigene Interessen durchzusetzen. Denn die EU kann sich eben eine Verlängerung dieser Frist verweigern. Und dann käme es schlimmstenfalls zu einem ungeordneten Brexit, also dem plötzlichen Austritt aus der EU, dass von heute auf morgen sämtliche Rechte und Pflichten außer Kraft sind."

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