05.03.15

Begrenzung der Bonuszahlungen in Europa

Anne-Kathrin Baran im Handelsblatt zur Kritik an den schärferen Vorschriften zur Regelung von Boni

Mehrere Londoner Großbanken prüfen eine Klage gegen die Bonusschranke, auf die sich Ende Februar EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten geeinigt hatten. Sie sieht vor, dass Bonuszahlungen künftig nicht höher ausfallen dürfen als das feste Grundgehalt. Die Bonusschranke könnte gegen Artikel 153 (5) der europäischen Verfassung verstoßen, der es der EU verbietet, die Gehälter in einzelnen Mitgliedsländern zu regulieren.

„Aus unserer Sicht ist eine Klage nur wenig erfolgsversprechend, “ sagt Anne-Kathrin Baran von der Forschungsgruppe Finanzmarktregulierung am Freiburger Centrum für Europäische Politik (cep). Die EU könne sich auf ihre Binnenmarktkompetenz berufen, da die Bonusschranke Teil der schärferen Kapitalvorschriften für die Finanzbranche sei (Basel III).