30.11.16

„Winterpaket“ zum EU-Energierecht

Die EU-Kommission schlägt ein umfangreiches Rechtsetzungspaket zur Neugestaltung des EU-Energierechts für den Zeitraum 2020–2030 vor.

Teil des langerwarteten „Winterpakets“ sind u.a. Vorschläge zur Reform der Richtlinien über die Förderung erneuerbarer Energien, die Energieeffizienz und die Gesamt-Energieeffizienz von Gebäuden. Zudem schlägt die Kommission eine neue Strommarkt-Verordnung und „Governance“-Regeln für die Zusammenarbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Energieunion vor. Die Reformvorschläge dienen dazu, die 2014 vom Europäischen Rat beschlossenen Klima- und Energieziel für 2030 umzusetzen.

Um einen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch von mindestens 27% bis 2030 zu erreichen, will die Kommission die Fördersysteme der Mitgliedstaaten wettbewerblicher ausgestalten und für Investitionen in anderen Mitgliedstaaten öffnen. Damit geht sie aus Sicht des cep in die richtige Richtung, da dies die Förderkosten gering hält und einen größeren Wettweberb um die besten Standorte für Windkraft- und Photovoltaikanlagen ermöglicht.

Das vom Europäischen Rat ursprünglich beschlossene Ziel zur Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27% bis 2030 soll nach dem Willen der Kommission auf 30% verschärft werden. Sie kommt damit Forderungen aus dem Europäischen Parlament eines Energieeffizienzziels von mindestens 40% nach. Das cep lehnt ein eigenständiges Energieeffizienzziel in Form eines pauschalen Energieeinsparziels grundsätzlich ab, da viele Energieeffzienzmaßnahmen im Vergleich zu anderen Instrumenten – wie z.B. dem EU-Emissionshandel – zur Erreichung energie- und umweltpolitischer Ziele wie Klimaschutz oder Energieversorgungssicherheit zu ungenau und teuer sind.