17.01.18

Verbraucher in der EU besser geschützt

Die neue EU-Verordnung zur Verbesserung der Zusammenarbeit nationaler Verbraucherschutzbehörden – die sogenannte CPC-Verordnung – ist jetzt in Kraft.

Die CPC-Verordnung weitet die Mindestbefugnisse aus, mit denen nationale Verbraucherschutzbehörden grenzüberschreitende Verstöße gegen das EU-Verbraucherschutzrecht bekämpfen können. Zudem verschärft sie die Kooperationspflichten zwischen den Behörden deutlich. Diese kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn Verstöße in mehreren Mitgliedstaaten, die „Kollektivinteressen“ der Verbraucher verletzen. Primäres Ziel der Verordnung ist es, die Verbraucher im grenzüberschreitenden Handel besser zu schützen.

Aus cep-Sicht verbessert der Ausbau der behördlichen Kooperation und Befugnisse bei grenzüberschreitenden Rechtsverstößen den Verbraucherschutz und stärkt den Binnenmarkt. Wesentliche Kritikpunkte des cep am ursprünglichen Verordnungsvorschlag wurden im Gesetzgebungsprozess ausgeräumt oder abgeschwächt: So wurde klargestellt, dass in Deutschland auch die parallele privatrechtliche Durchsetzung des Verbraucherrechts in allen Fällen möglich bleibt. Ebenso wurden die ursprünglich zu weitreichenden Mindestbefugnisse – etwa zu Webseiten- und Kontensperrungen – abgeschwächt und klargestellt, dass diese im Einklang mit der Grundrechtecharte der EU ausgeübt werden müssen. Schließlich ist den nationalen Verbraucherschutzbehörden zumindest in einigen Fällen möglich, aus den Koordinationspflichten auszusteigen. Dies ist etwa dann sinnvoll, wenn nationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Verstöße bereits erfolgt sind oder das Ausmaß der Verstöße in einem Mitgliedstaat vernachlässigbar ist. Insgesamt begrüßt das cep damit die neuen Regelungen.

Eine cepAnalyse und der cepMonitor informieren ausführlicher über die Einschätzung des cep zum Kommissionsentwurf sowie über die im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommenen Änderungen.