24.05.16

Unabhängigkeit nationaler Medienaufsicht

Durch die Überarbeitung der Fernsehrichtlinie soll der Umgang mit Online-Streamingdiensten und Videoplattformen geregelt, aber auch die Arbeit der Regulierungsstellen einheitlichen Kriterien unterworfen werden. 

Als Reaktion auf die Angriffe insbesondere der polnischen und ungarischen Regierung auf die Unabhängigkeit ihrer jeweiligen, für die Medien zuständigen Regulierungsstellen, plant die EU-Kommission strengere EU-Vorgaben. Der Richtlinienvorschlag vom 25. Mai sieht vor, dass die Mitgliedstaaten künftig eine oder mehrere Regulierungsstellen benennen, die für die Medienaufsicht zuständig sein sollen. Die Regulierungsstellen müssen dabei sowohl „rechtlich getrennt“ als auch „funktional unabhängig“ von Wirtschaft und Politik sein. Auch sollen sie „unparteiisch“ handeln und die Medienvielfalt sowie die kulturelle Vielfalt sicherstellen. Zudem soll die Entlassung zentraler Entscheidungsträger der Regulierungsbehörden erschwert werden. Bisher ist die Unabhängigkeit dieser Regulierungsstellen nur abstrakt vorgeschrieben, ohne entsprechende Konkretisierung.

Nun reagiert die Kommission insbesondere auf die Vorkommnisse in Ungarn und in Polen. So hatte die polnische Regierung zu Beginn des Jahres u.a. beschlossen, die Vorstandsmitglieder der zuständigen Behörde (KRRiT) zu entlassen und der Behörde die Befugnis zur Ernennung und Abberufung dieser Mitglieder zu entziehen. Auch kündete sie an, künftig Einfluss auf die Programmplanung nehmen zu wollen. Aber auch die jüngsten Entwicklungen in Griechenland und Kroatien machten die EU-Kommission offenbar hellhörig. So forderte die kroatische Regierung vom Parlament die Absetzung der zentralen Mitglieder der nationalen Behörde (AEM). Bereits 2014 wurden in Griechenland nahezu alle Mitglieder der zuständigen Medienregulierungsstelle entlassen und zahlreiche Kompetenzen der Behörde an die Regierung übertragen.

Um einer weiteren Erosion der Unabhängigkeit der Regulierungsstellen vorzubeugen und die Medienvielfalt zu erhalten, will die Kommission nun gegensteuern. Damit soll die EU künftig die Chance haben, gegen Eingriffe in die Unabhängigkeit der Medienaufsicht vorgehen zu können.