08.11.17

"Saubere Mobilität": Neue CO2-Obergrenzen für Pkw und leichte Lieferwagen

EU-Kommission legt Gesetzgebungspaket zur Förderung "Sauberer Mobilität" vor

Kern der Rechtsetzungsvorschläge sind neue Vorgaben für die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neuen Pkw und leichten Lieferwagen. Hierdurch sollen die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser Fahrzeuge im Jahr 2025 um 15% und 2030 um 30% gegenüber 2021 gesenkt werden.

Automobilhersteller können auch weiterhin selbst entscheiden, welche Technologien sie hierfür einsetzen wollen. Es soll ihnen - anders als anfangs diskutiert - keine verbindliche Quote für Elektroautos vorgeschrieben werden. Bieten sie jedoch verstärkt emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge an, sollen sie hierfür belohnt werden.

Das cep begrüßt grundsätzlich diesen technologieneutralen Ansatz. Allerdings haben die vorgeschlagenen CO2-Obergrenzen nur einen begrenzten Klimaschutzeffekt. Im Gegensatz dazu würde die Einbeziehung des Straßenverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem einen ökologisch effektiven und ökonomisch effizienten Klimaschutz bewirken.

Das Gesetzgebungspaket "Saubere Mobilität" umfasst außerdem einen Richtlinienvorschlag über die Förderung sauberer Fahrzeuge in öffentlichen Ausschreibungsverfahren, einen Aktionsplan für die europaweite Einführung einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie eine Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung des kombinierten Einsatzes verschiedener Güterverkehrsträger (z. B. Lastkraftwagen und Züge).

Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-4242_de.htm