13.07.17

PRESSEINFORMATION 63/2017

Mehr Demokratie in der Komitologie wagen

Die Europäische Kommission will die Mitgliedstaaten im Komitologieverfahren stärker in die Verantwortung nehmen.

Der Vorschlag der EU-Kommission erleichtert die Beschlussfassung und erhöht die Transparenz im Komitologieverfahren. So bewertet cep-Jurist Urs Pötzsch im jüngsten cep-Input den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Komitologie-Verordnung. Die Erleichterung der Beschlussfassung im Berufungsausschuss sei zweckmäßig, da der Berufungsausschuss anderenfalls keinen institutionellen Mehrwert biete. Auch die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens der Vertreter der Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss sei richtig, da die politische Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten verdeutlicht werden sollte. Nach Meinung des Autors sollte die EU-Kommission aber nicht nur den Rat, sondern auch das Europäische Parlament um eine unverbindliche Stellungnahme bitten können, wenn der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgibt. „Durch eine Stellungnahme von Rat und Europäischem Parlament, den beiden demokratisch am stärksten legitimierten Organen der EU, könnte sich die Kommission in umstrittenen Komitologieverfahren politische Orientierung verschaffen“, so Pötzsch.

Hintergrund

Das Komitologieverfahren ist Teil des Rechtsetzungsverfahrens der EU. Es bezeichnet das Aus-schussverfahren, in dem die Mitgliedstaaten den Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die EU-Kommission gemäß Art. 291 AEUV kontrollieren. Wenn die Vertreter der Mitgliedstaten in den Ausschüssen mit qualifizierter Mehrheit eine Stellungnahme abgeben, ist die EU-Kommission daran gebunden. Kommt eine qualifizierte Mehrheit nicht zustande, hat die EU-Kommission freie Hand beim Erlass der Durchführungsrechtsakte.

Die meisten Komitologieverfahren werden in einem der über 250 fachspezifischen Ausschüsse abgeschlossen. Komitologieverfahren, die politisch sensible Themen betreffen, wie den Schutz der menschlichen Gesundheit, müssen dem Berufungsausschuss vorgelegt werden, falls im zuständigen Fachausschuss eine qualifizierte Mehrheit verfehlt wird. Der Berufungsausschuss setzt sich ebenfalls aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen.

In den vergangenen Jahren musste der Berufungsausschuss immer wieder politisch hochumstrittene Entscheidungen treffen, etwa über die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat oder genetisch veränderter Lebensmittel wie Genmais. In diesen politisch sensiblen Komitologieverfahren kam auch im Berufungsausschuss regelmäßig eine qualifizierte Mehrheit nicht zustande, mit der Folge, dass die EU-Kommission die alleinige Verantwortung für die hochumstrittene Durchführungsrechtsakte übernehmen musste. Dies ist problematisch, denn die EU-Kommission verfügt nicht über die hierfür erforderliche demokratische Legitimation und Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Die EU-Kommission schlägt daher Änderungen an den Vorschriften über das Komitologieverfahren im Berufungsausschuss vor.

cepInput Komitologie-Reform 2017