11.04.16

PRESSEINFORMATION 43/2016

Grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten

Verordnung zur Gewährleistung grenzüberschreitender Portabilität von Online-Inhaltediensten ist Angriff auf die unternehmerische und die Vertragsfreiheit in der EU.

Verbraucher, Rechteinhaber und Unternehmen schauen unterschiedlich sorgenvoll auf die Pläne der EU-Kommission zur Portabilität von Online-Inhalten. Danach sollen Abonnements von Online-Inhalten auch bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland genutzt werden können. "Dies ist zwar juristisch, nicht aber ordnungspolitisch gerechtfertigt", erklären Matthias Kullas und Iris Hohmann vom Centrum für europäische Politik (cep).

Ausgehend davon, dass die unternehmerische Freiheit und die Vertragsfreiheit fundmentale Bestandteile der Ordnungsprinzipien der Marktwirtschaft sind, weist die cepAnalyse darauf hin, dass die Pflicht zur grenzüberschreitenden Portabilität sowohl in die unternehmerische Freiheit der Rechteinhaber und der Anbieter von Online-Diensten als auch in die Vertragsfreiheit der Rechteinhaber, der Anbieter und der Abonnenten eingreift. Die Begründung der Kommission dafür - viele Abonnenten erwarteten grenzüberschreitende Portabilität - hält das cep für nicht überzeugend. "Eine Erwartungshaltung von Marktteilnehmern kann solche Eingriffe ordnungspolitisch nicht rechtfertigen", so der cep-Experte Kullas, der warnt: "Für die Nutzer können die Abonnements durch die Pflicht zur grenzüberschreitenden Portabilität teurer werden. Denn zum einen werden die Anbieter versuchen, höhere Kontrollkosten an die Abonnenten weiterzugeben. Zum anderen werden die Rechteinhaber aufgrund der Pflicht zur grenzüberschreitenden Portabilität versuchen, die Lizenzgebühren - zumindest bei Neuverträgen - zu erhöhen."

Positiv sei einzuschätzen, dass Rechteinhaber auch zukünftig nationale Lizenzen vergeben können und Anbieter keine Lizenzen für das EU-Ausland erwerben müssen. Auch erhalten Anbieter kostenloser Abonnements eine Wahlmöglichkeit, ob sie grenzüberschreitende Portabilität anbieten wollen. Die mögliche Befreiung der Anbieter kostenloser Abonnements von der Portabilitätspflicht ist aus Sicht des cep sachgerecht, da nicht alle die resultierenden Kosten tragen können. Allerdings können die Kontrollkosten für die Anbieter steigen, weil die EU-Kommission nicht spezifiziert, was "wirksame Mittel" für die Kontrolle des Wohnsitzstaats sind.