18.10.16

PRESSEINFORMATION 105/2016

Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden: Raum für Verbesserung

Das cep hat die regulatorische Tätigkeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) und der EU-Kommission untersucht und dazu eine Studie vorgelegt.

Zur besseren Steuerung und Kontrolle der Level 2 und Level 3-Tätigkeit der ESAs und der EU-Kommission hat das cep zehn Empfehlungen abgegeben. Diese Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass die ESAs und die Kommission bei ihrer regulatorischen Tätigkeit vier essentielle Maßstäbe einhalten: Mandatstreue, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Konsistenz.

 

Auf Level 2 (verbindliche Standards) gehört dazu die Aufforderung an den Rat, die eigenen Kontrollstrukturen zu stärken. Notwendig sei eine moderate Formalisierung der bisher sehr informellen Kontrollverfahren im Parlament und Rat. Die Autoren der cep-Studie sprechen sich weiter dafür aus, dass Parlament und Rat die Lösung von politischen Konflikten nicht auf Level 2 suchen sollten. In diesem Zusammenhang könnten frühzeitige Anhörungen der ESAs in Parlament und Rat ein einheitliches Verständnis ihres Mandats fördern. Eine wirkungsvolle Kontrolle durch Rat und Parlament ist nur mit einem zeitlichen Puffer zwischen dem Inkrafttreten der Level 2-Standards und der Anwendung des zugrunde liegenden Gesetzesaktes möglich. Solche Puffer sollen standardmäßig in jeder Richtlinie und Verordnung aufgenommen werden.

 

Auf Level 3 (unverbindliche Leitlinien) sollten die ESAs Leitlinien künftig nur dann ausarbeiten können, wenn Parlament und Rat sich nicht dagegen aussprechen. Außerdem sei auf nationaler Ebene eine politische Kontrolle – durch das Parlament oder das zuständige Ministerium – bei der Frage, ob EU-Leitlinien tatsächlich befolgt werden sollten, legitim. Diese Kontrolle sollte den notwendigen Spielraum der nationalen Aufseher respektieren, gleichzeitig aber verhindern, dass Leitlinien gegen den nationalen politischen Willen verstoßen.

 

Hintergrund:

 

Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) sind Agenturen der EU. Es gibt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in London, die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) in Paris und die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) in Frankfurt. Sie sind seit 2011 tätig.

 

Auf Level 2 arbeiten die ESAs rechtlich bindende technische Standards aus. Die Befugnis dafür erteilen ihnen das Europäische Parlament und der Rat in einem Gesetzesakt auf Level 1. Die Kommission kann die Entwürfe der ESAs ändern und nimmt die Standards an. Rat und Parlament kontrollieren die Standards und können Einspruch einlegen; haben das bisher aber erst einmal getan.

 

Auf Level 3 nehmen die ESAs unverbindliche Leitlinien an. Für die nationalen Aufsichtsbehörden gilt ein comply-or-explain Mechanismus. Die ESAs können auch ohne explizite Befugnis in einem Level 1-Text eine Leitlinie annehmen.