14.08.15
Pläne für Kapzitätsreserve verstoßen wahrscheinlich gegen EU-Recht
Der Plan der Bundesregierung, alte Braunkohlekraftwerke nicht komplett abzuschalten, sondern gegen Bezahlung in Reserve zu halten, verstößt nach einem Bericht des Spiegel höchstwahrscheinlich gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, schreibt das Magazin. Das cep hatte in einer Ausarbeitung schon vergangenen Monat darauf hingewiesen, dass die Überführung der Braunkohlekraftwerke in eine Kapazitätsreserve ohne vorherige Ausschreibung gegen die Grundsätze eines wettbewerblichen EU-Energiebinnenmarkts verstoße.