20.04.15

Modernisierung des EU-Urheberrechts ist dringend erforderlich

Die Fortentwicklung der Digitalisierung und die damit einhergehende Veränderung des Umgangs mit geschützten Werken stellen das Urheberrecht vor immer neue Herausforderungen

Tagtäglich werden die europäischen Verbraucher durch die Nutzung des Internets mit dem Urheberrecht konfrontiert. So kann es beispielsweise passieren, dass Verbraucher durch das Hochladen von Videos auf Online-Portale eine Urheberrechtsverletzung begehen. Zudem können Verbraucher vielfach nicht auf Videos im Internet zugreifen, weil die Verwendungsrechte für ihren Mitgliedstaat nicht eingeräumt wurden.

Die Fortentwicklung der Digitalisierung und die damit einhergehende Veränderung des Umgangs mit geschützten Werken stellen das Urheberrecht vor immer neue Herausforderungen. Diesen Herausforderungen möchte die EU-Kommission durch eine Modernisierung des EU-Urheberrechts begegnen.

Das EU-Urheberrecht besteht bislang aus einigen EU-Richtlinien, die die Urheberrechte der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen harmonisiert haben. Ein einheitlicher EU-Urheberrechtstitel – vergleichbar mit der bestehenden Gemeinschaftsmarke oder dem EU-Patent – besteht derzeit nicht.

EU-Digitalkommissar Günther Oettinger plant für Herbst 2015, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Modernisierung des EU-Urheberrechts zu veröffentlichen. Dabei möchte er ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Verbraucher auf der einen Seite und den Interessen der Rechteinhaber, wie Urheber und Verlage, auf der anderen Seite erreichen.

Die Veränderungen durch das digitale Zeitalter zeigen, dass eine Modernisierung des EU-Urheberrechts dringend erforderlich ist.

Iris Hohmann, Fachbereich Wirtschafts- & Stabilitätspolitik, Binnenmarkt & Wettbewerb, hohmann(at)cep.eu