18.09.14

Mindestlohn endet an der Grenze

Weser Kurier: Mindestlohnvorgaben für öffentliche Aufträge gelten nicht automatisch für ausländische Subunternehmer

Klaus-Dieter Sohn, Experte für Institutionelles Recht am Centrum für Europäische Politik in Freiburg, sieht in dem Urteil eine „konsequente Anwendung des bestehenden Rechts“. Zwar sei in der EU-Entsenderichtlinie geregelt, dass Arbeitnehmer in einem Mitgliedsstaat nicht über längere Zeit tätig sein dürfen, wenn deren Arbeitsverhältnisse nicht dem Recht dieses Staates unterworfen sind. Auf diese Weise sollen Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndumping verhindert werden. Das sei „gelebte Praxis in der gesamten EU“, so Sohn. ...weiterlesen