23.03.18

Mehr Transparenz in EU-Gesetzgebung

EU-Gericht stärkt Recht der Bürger auf Zugang zu Dokumenten

Das Gericht der EU hat am 22. März entschieden, dass Bürger grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu Dokumenten über laufende Trilog-Verfahren haben. Entscheidungen der EU müssten so offen und bürgernah wie möglich getroffen werden. Das gelte insbesondere für das Gesetzgebungsverfahren. Das Trilog-Verfahren sei ein wesentlicher Teil des Gesetzgebungsverfahrens und müsse daher auch offen und transparent sein. Die Bürger müssten in der Lage sein, den Entscheidungsprozess innerhalb der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe im Einzelnen zu verfolgen und Zugang zu sämtlichen einschlägigen Informationen zu erhalten. Dies sei eine Voraussetzung dafür, dass die Bürger ihre demokratischen Rechte ausüben können. Der Zugang zu Dokumenten könne daher nur in eng begrenzten und hinreichend begründeten Ausnahmefällen verweigert werden.

Hintergrund:

Trilog-Verfahren sind informelle Beratungen zwischen Vertretern des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission. Sie dienen dazu, eine Einigung über den Inhalt eines vorgeschlagenen Gesetzgebungsakts zu erzielen. Die Sitzungen im Trilog-Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die im Trilog-Verfahren erzielte Einigung gilt nur, wenn sie vom EU-Parlament und vom Rat offiziell bestätigt wird. Dies geschieht in der Regel, ohne dass substantielle Änderungen an dem im Trilog-Verfahren ausgehandelten Text vorgenommen werden. Rund 70 bis 80 Prozent aller EU-Gesetzgebungsakte werden in Folge einer Einigung im Trilog-Verfahren angenommen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts der EU kann binnen zwei Monaten ein Rechtsmittel beim Gerichtshof der EU eingelegt werden. Die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Gerichts.

Für Fragen zu dieser Entscheidung steht Ihnen Urs Pötzsch als Ansprechpartner zur Verfügung.