23.05.17

Mandat für Brexit-Verhandlungen

Der EU-Ministerrat hat sich auf detaillierte Richtlinien für die Brexit-Gespräche geeinigt und Michel Barnier als Chefunterhändler für die EU-Seite bestätigt.

Mit den Ende Mai beschlossenen Richtlinien erhält Barnier damit den Auftrag zum Verhandeln. Gemäß den in den EU-Verträgen vorgesehenen rechtlichen Bestimmungen soll es dabei zuerst um die Trennung, und dann erst um die Grundlagen für die künftige Zusammenarbeit der EU mit Großbritannien gehen. Ziel der ersten Phase sei die "Entflechtung" Großbritanniens aus der EU und größtmögliche Klarheit und Rechtssicherheit für Bürger, Unternehmen, Betroffene und internationale Partner bei den unmittelbaren Auswirkungen des Austritts aus der Union.

Zusammen mit den Leitlinien des Europäischen Rates, auf die sich die Staats- und Regierungschefs der EU-27 am 29. April 2017 geeinigt haben, legen die Verhandlungsrichtlinien die Prioritäten für die erste Verhandlungsphase fest.

Zum weiteren Vorgehen heißt es von EU-Seite, dass förmliche Verhandlungen dann aufgenommen werden sollen, wenn das Vereinigte Königreich dazu bereit sei. Dies dürfte frühestens in 4 Wochen der Fall sein, wenn nach den Unterhauswahlen am 8. Juni Großbritannien wieder eine neue Regierung hat, die von britischer Seite dann die Verhandlungen aufnehmen kann.