25.01.18

Leitfaden und Online-Tool zu Datenschutzgrundverordnung

Mit einem „Leitfaden“ will die EU-Kommission Mitgliedstaaten und Unternehmen eine Hilfestellung an die Hand geben, um die fristgerechte und reibungslose Umsetzung und Anwendung der Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicherzustellen.

In einer Mitteilung fasst die Kommission die wichtigsten Neuerungen und Chancen der neuen EU-Datenschutzrechts zusammen, zieht über den Stand der Umsetzung in den Mitgliedstaaten Bilanz und listet auf, was die nationalen Datenschutzbehörden, andere nationale Behörden und die Kommission selbst noch tun sollten, um die Vorbereitungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Obwohl die DSGVO in knapp 100 Tagen in Kraft tritt, haben bislang lediglich Deutschland und Österreich die nötigen Umsetzungsgesetze verabschiedet. Obwohl die DSGVO als Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, müssen die Mitgliedstaaten ihr mitgliedstaatliches Recht daran anpassen, Datenschutzbehörden ausstatten, nationale Stellen wie Zertifizierungsstellen bestimmen und zahlreiche Öffnungsklauseln der Verordnung mit Leben füllen. Auch viele Unternehmen befinden sich noch in der Umsetzungsphase, ihre Datenschutzrichtlinien anzupassen sowie die nötigen Prozesse zu etablieren. Die Kommission ruft daher die Mitgliedstaaten auf, sich bei der Verabschiedung der nationalen Gesetze zu beeilen, damit die Datenschutzreform fristgerecht umgesetzt werden kann. Ferner appelliert sie an die Unternehmen, die DSGVO als Chance zu begreifen und einzuhalten. Bürger und Unternehmen sollen besser über ihre Pflichten, Bürger über ihre Rechte informiert werden. Helfen soll dabei ein neues Online-Tool, welches die Kommission heute ins Internet gestellt hat. Es ist in allen EU-Sprachen verfügbar und soll insbesondere KMU dazu anleiten, sich ihrer Pflichten bewusst zu werden und die Regeln der DSGVO richtig einzuhalten. Ferner will die Kommission u.a. die nationalen Behörden mit einem Budget von 2 Millionen Euro bei der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Unternehmen unterstützen, die die neuen Regeln nun anwenden und einhalten müssen. Darüber hinaus will sie u.a. die Verhandlungen mit den EFTA-Staaten über die Geltung der DSGVO fortsetzen. Ab Mai 2017 will sie die Anwendung der DSGVO überwachen, nötige Maßnahmen ergreifen und notfalls auch Verfahren gegen säumige Mitgliedstaaten einleiten.

Hintergrund: Die Datenschutzgrundverordnung trat Mitte 2016 nach mehr als 4-jährigen Verhandlungen in Kraft und ist ab 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Sie wird die bisher geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ersetzen. Anders als diese bedarf sie keiner Umsetzung, so dass in der gesamten EU künftig einheitliche hohe Datenschutzstandards gelten werden.

cep-Expertin Hoffmann: Ungeachtet der Frage, ob die Umsetzungszeit zu kurz bemessen ist, ist es höchste Zeit, dass die Kommission die Mitgliedstaaten Unternehmen und Bürger im Hinblick auf Ihre Rechte besser sensibilisieren und versuchen will, im Hinblick auf das sehr komplexe Regelwerk der DSGVO mehr Transparenz zu schaffen. Erfolgt die Umsetzung der DSGVO nicht fristgerecht oder nicht in allen Mitgliedstaaten, kann dies – neben der drohenden Strafzahlungen als Konsequenz für Unternehmen – in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

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