19.08.19

Kürzere Laufzeiten von Handyverträgen

Laut Medienberichten plant Verbraucherschutzministerin Lambrecht (SPD) die Laufzeiten u.a. von Mobilfunkverträgen auf ein Jahr zu beschränken. Zudem plant die Ministerin eine Absenkung der maximal zulässigen automatischen Verlängerung der Verträge von zwölf auf drei Monate. Ferner soll nach einer automatischen Verlängerung die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken.

Der Vorstoß kommt nun keineswegs überraschend. Denn eine im Dezember 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie - der sogenannte Kodex für elektronische Kommunikation - enthält u.a. neue Verbraucherschutzvorgaben für Mobilfunkverträge (vgl. cepMonitor). Die Mitgliedstaaten müssen diese Vorgaben bis Ende 2020 umsetzen. Viele der Vorschläge Lambrechts gehen also auf EU-Recht zurück.

Die neue EU-Richtlinie sieht insbesondere vor, dass die Laufzeit von Mobilfunkverträgen zwei Jahre nicht überschreiten darf. Die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten jedoch, nationale Vorschriften zu erlassen, die eine kürzere maximale Vertragslaufzeit vorsehen. Von dieser Option macht Lambrecht nun Gebrauch, indem sie es nicht bei der EU-Grundregel von zwei Jahren belässt, sondern für eine Ein-Jahres Frist plädiert.

Die EU-Richtlinie enthält keine Vorgaben über die zulässige Vertragsdauer von verlängerten Verträgen. Sie weist lediglich darauf hin, dass automatische Verlängerungen entweder im Mobilfunkvertrag selbst geregelt sein müssen oder es dazu Vorgaben im nationalen Recht geben muss. Die Verbraucherschutzministerin kann dazu also eine gesetzliche Regelung (hier: Kürzung von zwölf auf drei Monaten) vorschlagen.

Dagegen ist die von Bundesministerin Lambrecht vorgeschlagene Lockerung der Kündigungsfrist bei verlängerten Verträgen von drei auf einen Monat lediglich eine 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie.

Ob diese geplanten Änderungen den Verbrauchern aber tatsächlich nutzen, ist fraglich. Die Ministerin sollte die Absenkung der maximalen Vertragslaufzeit auf 12 Monate und die Kündigungsfrist von drei Monaten für verlängerte Verträge überdenken. Diese neuen Vorgaben schränken die Planungssicherheit der Mobilfunkunternehmen ein, was Preisanstiege zur Folge haben könnte. Auch sind sie bevormundend und unnötig. Schon heute bieten viele Mobilfunkanbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Tarifen mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten an. Die Vorgaben schränken daher unnötigerweise die Wahlfreiheit der Verbraucher und gleichzeitig die Möglichkeiten der Produktdifferenzierung für die Mobilfunkanbieter. In einem von Wettbewerb geprägten Markt sollten die Unternehmen eigentlich frei in der Vertragsgestaltung sein.