02.11.15

Kommission: Ausnahmen bei der Einlagensicherung

Kommission will Ausnahmen für Genossenschaftsbanken und Sparkassen bei der Einlagensicherung

Die EU-Kommission will bis Ende 2015 ein Einlagensicherungssystem für den Euro-Raum vorschlagen. Angedacht ist ein Rückversicherungsfonds, zusätzlich zu nationalen Einlagensicherungssystemen.

Die deutsche Bundesregierung lehnt die Pläne bisher ab, da sie eine Vergemeinschaftung von Risiken fürchtet. Die Kommission will der Bundesregierung nun offenbar entgegenkommen.

Laut Medienberichten plädiert sie nun dafür, Genossenschaftsbanken und Sparkassen von den gemeinsamen Vorgaben auszunehmen. Sie begründet dies offenbar damit, dass diese Institute gut zur sozialen Marktwirtschaft passen würden und sie nicht als Mitverursacher der Finanzkrise angesehen werden können.