14.03.17

Grünes Licht für Reform des Abfallrechts

In der Abstimmung über die Reform des europäischen Abfallrechts hat eine Mehrheit im Europäischen Parlament für das Vorhaben gestimmt.

Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag dazu bereits im Dezember 2015 vorgelegt. Im Februar fand die Abstimmung im EU-Umweltausschuss statt (s. hierzu den cepMonitor). Im Zentrum der geplanten Reform steht insbesondere das Recycling von Siedlungsabfällen, die durch EU-einheitliche Quotenvorgaben erhöht werden sollen. Außerdem soll deren Deponierung weitestgehend untersagt werden können. Darüber hinaus soll die Menge an recycelten Abfällen auf einheitliche Art und Weise in der EU gemessen werden. Aus Sicht des cep können die vorgeschlagenen EU-einheitlichen Recyclingvorgaben zwar eine bessere Einhaltung der EU-rechtlich vorgeschriebenen Abfallhierarchie gewährleisten, doch verstoßen sie gegen das Subsidiaritätsprinzip, weil die strukturell unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Abfallbewirtschaftung in den Mitgliedstaaten eine differenzierte Vorgehensweise erfordern.